Was ist bei der Vereinsgründung in Österreich zu beachten? Was sind Statuten? Welche Kosten & Fristen müssen beachtet werden? Finde Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gründung eines Vereins.
1. Was ist das Vereinswesen?
Ein Verein ist per Vereinsgesetz ein freiwilliger, von mindestens zwei Personen auf Dauer angelegter und aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.
Um einen Verein erfolgreich gründen zu dürfen, müssen Vereinsinformationen, sowie Vereinsstatuten (Gründungsvereinbarung) niedergeschrieben und der Behörde vorgelegt werden. Beim Erstellen bzw. der Ausarbeitung der Statuten spricht man von der ersten Phase der Vereinsgründung, der Errichtung.
Anschließend in Phase 2 prüft die zuständige Behörde die eingereichten Dokumente und gibt diese frei. Hier spricht man von der Entstehung des Vereins. Erst dann darf der Vereinstätigkeit nachgegangen werden.
Ein organschaftlicher Vertreter muss bis spätestens ein Jahr nach Errichtung des Vereins bestimmt werden. Die Neu- bzw. Wiederbestellung der organschaftlichen VertreterInnen, sowie Änderungen der Zustellanschrift oder der Statuten müssen der Behörde immer übermittelt werden.
2. Was sind die Voraussetzungen für eine Vereinsgründung?
- Mindestens zwei Personen
- Errichtung der Statuten (Gründungsvereinbarung)
- Statuten müssen klar formuliert und in deutscher Sprache verfasst sein
- Positiver Bescheid der Statuten durch die Behörde
- Volljährigkeit der natürlichen Personen
- Vereinsgründer können natürliche oder juristische Personen sein
- Bei natürlichen Personen keine österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich
3. Informationen zu den Vereinsstatuten
Die Statuten auch Gründungsvereinbarung genannt bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Organisation steht den GründerInnen des Vereins im Rahmen der Gesetze frei. Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein:
1. Name des Vereins
2. Sitz des Vereins
3. Klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks
4. Tätigkeit für die Verwirklichung des Vereinszwecks und Art der Aufbringung finanzieller Mittel
5. Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft
6. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins
7. Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben
8. Die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode
9. Die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe des Vereins
10. Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis und die Zusammensetzung
11. Bestimmung über freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens
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4. Was sind die erforderliche Einreichunterlagen?
- Anzeige der Vereinserrichtung
- Von den Vereinsgründern eigenhändig unterschriebene Informationen über die erwähnten Personen
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Zustellanschrift
- Ein Exemplar der Statuten
- Gegebenenfalls Anzeige der Bestellung der organschaftlichen VertreterInnen (Wahlanzeige)
5. Was sind Kosten und Fristen für eine Vereinserrichtung?
Kosten
- Für die Anzeige: € 14,30 Bundesgebühr
- Zusätzlich Beilage-Gebühren (für beigelegte Statuten): € 3,90 pro Bogen (max. € 21,80)
- Eine Kopie der geltenden Statuten und ein erster Auszug aus dem Vereinsregister ist gebührenfrei
- Für den Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag:
- Positiv: € 6,50 Bundesverwaltungsabgabe
- Negativ: gebührenfrei
Die Gebühren sind nach Abschluss des Verfahrens fällig. Dazu wird in der Regel ein Zahlschein übersandt.
Fristen
Mit Eintreffen des Antrages bleibt der zuständigen Behörde vier bis sechs Wochen, um einen Antrag als ungültig zu erklären. Fälle für negative Bescheide können sein: Zweck und/oder Name gesetzeswidrig, Vereinsstatuten nicht vollständig erstellt oder einzelne Informationen unzureichend ausgefüllt. Nehmt euch bei den Vereinsstatuten Zeit, um diese erfolgsversprechend auszufüllen.
Wenn die Behörde die Vereinsgründung nicht innerhalb der sechs Wochen für gesetzeswidrig erklärt, kann der Verein als Rechtsperson angesehen werden. Achtung: Der Bescheid gilt als rechtzeitig erlassen, wenn dieser innerhalb der sechswöchigen Frist an der angegebenen Abgabestelle (eurer Vereinsadresse) versucht wurde zuzustellen.
Die Behörde hat natürlich auch die Möglichkeit, den positiven Bescheid vor Ablauf der Frist zu übermitteln. Sie spricht dann eine Einladung zur Ausübung des Vereinszwecks aus und damit entsteht der Verein bereits mit Zustellung dieses Bescheids.
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6. Was ist die Zuständige Stelle bzw. Behörden?
Die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist:
- Die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde I. Instanz
- Die jeweilige Bezirkshauptmannschaft
- In Krems/Donau und Waidhofen/Ybbs das Magistrat
7. Welche Formulare für die Gründung benötigen wir?
Nachfolgende beiden Formulare sind bei der Vereinsgründung unumgänglich. Mit dem "Verein errichten" Formular können erste wichtige Informationen zum Verein (Name, zuständige Behörde, Vereinssitz, uvm.) eingetragen werden. Zweiteres ist das Formular, um Wahlanzeige VertreterInnen zu ändern.
Verein einrichten beim BMI
Wahlanzeige VertreterInnen
8. Wie kann euch der Vereinsplaner bei der Vereinsverwaltung unterstützen?
Ist dein Verein erfolgreich eingetragen – dann steht eurem Verein in operativer Tätigkeit nichts mehr im Wege. Anfangs wird euch noch alles recht überschaubar vorkommen – das wird sich aber mit zunehmender Größe eures Vereins schnell ändern. Deshalb hilft dir unser Vereinsplaner mittels einer Web-Anwendung sowie mobilen App für deine Mitglieder, in Bereichen der Organisation und Kommunikation.
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