1. Was ist das Vereinswesen?
Ein Verein ist per Vereinsgesetz ein freiwilliger, von mindestens zwei Personen auf Dauer angelegter und aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.
Um einen Verein erfolgreich gründen zu dürfen, müssen Vereinsinformationen, sowie Vereinsstatuten (Gründungsvereinbarung) niedergeschrieben und der Behörde vorgelegt werden. Beim Erstellen bzw. der Ausarbeitung der Statuten spricht man von der ersten Phase der Vereinsgründung, der Errichtung.
Anschließend in Phase 2 prüft die zuständige Behörde die eingereichten Dokumente und gibt diese frei. Hier spricht man von der Entstehung des Vereins. Erst dann darf der Vereinstätigkeit nachgegangen werden.
Ein organschaftlicher Vertreter muss bis spätestens ein Jahr nach Errichtung des Vereins bestimmt werden. Die Neu- bzw. Wiederbestellung der organschaftlichen VertreterInnen, sowie Änderungen der Zustellanschrift oder der Statuten müssen der Behörde immer übermittelt werden.
2. Was sind die Voraussetzungen für eine Vereinsgründung?
- Mindestens zwei Personen
- Errichtung der Statuten (Gründungsvereinbarung)
- Statuten müssen klar formuliert und in deutscher Sprache verfasst sein
- Positiver Bescheid der Statuten durch die Behörde
- Volljährigkeit der natürlichen Personen
- Vereinsgründer können natürliche oder juristische Personen sein
- Bei natürlichen Personen keine österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich
3. Informationen zu den Vereinsstatuten
Die Statuten auch Gründungsvereinbarung genannt bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Organisation steht den GründerInnen des Vereins im Rahmen der Gesetze frei. Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein:
- Name des Vereins
- Sitz des Vereins
- Klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks
- Tätigkeit für die Verwirklichung des Vereinszwecks und Art der Aufbringung finanzieller Mittel
- Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verein
- Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben
- Die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode
- Die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe des Vereins
- Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis und die Zusammensetzung
- Bestimmung über freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens