Inhaltsbeschreibung
Für Vereine, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, werden abgabenrechtliche Begünstigungen eingeräumt. Die Begründung wird darin gesehen, dass diese Institutionen häufig staatsnahe Aufgaben übernehmen und hierdurch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Gesetzlich geregelt sind die Voraussetzungen in den §§ 34 ff BAO.
Die Begünstigungen sind an die Voraussetzungen geknüpft, dass der Verein nach Gesetz, Satzung oder sonstiger Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung begünstigter Zwecke dient. Seitens des Finanzamtes ergeht über die Begünstigungen kein gesondertes Feststellungsverfahren, sondern wird über die Erfüllung der Voraussetzungen im jeweiligen Besteuerungsverfahren seitens des Finanzamtes entschieden. Eine Abstimmung mit dem Finanzamt im Vorfeld ist möglich.
Diese Kapitel des Vereinshandbuches beinhaltet die wichtigsten Themen rund um das Steuerrecht bei Vereinen – aufbereitet durch eine erfahrene Steuerberaterin.