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Der Verein im Steuerrecht

Von der Umsatz- und Gewinnsteuer bis hin zu Freibeträgen und Körperschaften in Vereinen – das alles erwartet euch in diesem Kapitel

Inhaltsbeschreibung

Für Vereine, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, werden abgabenrechtliche Begünstigungen eingeräumt. Die Begründung wird darin gesehen, dass diese Institutionen häufig staatsnahe Aufgaben übernehmen und hierdurch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Gesetzlich geregelt sind die Voraussetzungen in den §§ 34 ff BAO. 

Die Begünstigungen sind an die Voraussetzungen geknüpft, dass der Verein nach Gesetz, Satzung oder sonstiger Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung begünstigter Zwecke dient. Seitens des Finanzamtes ergeht über die Begünstigungen kein gesondertes Feststellungsverfahren, sondern wird über die Erfüllung der Voraussetzungen im jeweiligen Besteuerungsverfahren seitens des Finanzamtes entschieden. Eine Abstimmung mit dem Finanzamt im Vorfeld ist möglich.

Diese Kapitel des Vereinshandbuches beinhaltet die wichtigsten Themen rund um das Steuerrecht bei Vereinen – aufbereitet durch eine erfahrene Steuerberaterin.

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Häufig gestellte Fragen zum Steuerrecht

Ein Auszug an Fragen, die im Vereinshandbuch in den jeweiligen Kapiteln im Detail beantwortet werden

Wann ist ein Verein gemeinnützig?

Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Dies liegt vor allem dann vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Um von Allgemeinheit zu sprechen, darf der geförderte Personenkreis weder zahlenmäßig noch durch Zugehörigkeitserfordernisse eingegrenzt werden.

Kann ein Verein Rechnungen stellen?

Grundsätzlich ja, Vereine können Rechnungen ausstellen. Rechnungen müssen dabei alle rechtlich erforderlichen Angaben (Kontaktanschrift, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, …) enthalten. Bezüglich der Umsatzsteuer müssen Vereine aufpassen, wenn sie regelmäßig Leistungen erbringen, kann der Verein als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen eingestuft werden.

Wann bin ich als Verein Umsatzsteuerbefreit?

Auch im Umsatzsteuerrecht sind für die unterschiedlichen Vereinssphären unterschiedliche Rechtsfolgen vorgesehen. In der Vereinssphäre ist eine Körperschaft nicht als Unternehmer im Sinne des UstG anzusehen und unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass die dieser Sphäre zuzurechnenden Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Subventionen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Für Aufwendungen aus diesem Bereich besteht analog dazu daher auch kein Vorsteuerabzug.

Stehen einem Verein automatisch abgabenrechtliche Begünstigungen zu?

Nein, Vereinen stehen nicht automatisch abgabenrechtliche Begünstigungen zu. Wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen/erfüllen, können sie begünstigt werden – unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr dazu im Vereinshandbuch.

Am Kapitel beteiligte Partner

Diese Experten haben ihr Wissen zu diesem Kapitel beigetragen

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

LeitnerLeitner GmbH

Softwareunternehmen

Vereinsplaner.at

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Das Vereinshandbuch ist ein kostenloses ePaper, das Vereinen bei vielen relevanten Themen, rund um die Vereinsorganisation weiterhelfen soll. Die Inhalte wurden dabei gemeinsam mit Experten aus den relevanten Fachgebieten verfasst.

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